Elektro- und Elektronikindustrie plus 1,6 Prozent
Höhere Löhne für die Beschäftigten der Branche ab 1. Mai 2010.
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die ArbeiterInnen der Elektro- und Elektronikindustrie wurde 2009 ein Zwei-Jahres-Abschluss getätigt.
Konkret wurde vereinbart, dass die Ist- und Mindestlöhne um die durchschnittliche Inflationsrate der Kalendermonate März 2009 bis Februar 2010 zuzüglich 1,1% erhöht werden.
Die Inflationsrate März 2009 bis Februar 2010 betrug 0,48%.
Weiters wurde 2009 vereinbart, dass die Zulagen 2010 um die Inflationsrate erhöht werden und dass die Reiseaufwandsentschädigungen bzw. die Vergütung für Pflichtpraktikanten unverändert bleiben.
Auf dieser Basis wird mit 1. Mai 2010 folgender KollV-Abschluss in Kraft treten:- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest- und IST-Löhne sowie Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 1,6 Prozent
- Einmalzahlungsoption:
Erhöhung der Ist-Löhne um 1,4 Prozent und zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 Prozent
* des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes ODER
* des durchschnittlichen Ist-Lohnes der ArbeiterInnen im Betrieb ODER
* des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller ArbeiterInnen und Angestellten im Betrieb im April 2010. - Verteilungsoption:
Erhöhung der Ist-Löhne um 1,4 Prozent und zusätzliche Erhöhung der Lohnsumme um 0,4 Prozent - Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 0,5 Prozent
- Das Übergangsrecht für die Einführung des einheitlichen Dienstreiserechts wurde adaptiert. Vereinbart wurde, dass mit Wirkung vom 1.5.2010 die Taggelder für Dienstreisen von mehr als 8 Stunden um EUR 3,66 pro Tag angehoben werden und mit 1.1.2011 eine weitere Anhebung auf EUR 29,31 erfolgt. Ebenfalls ab 1.1.2011 gebührt für Dienstreisen mit mehr als 12 stündiger Dauer unabhängig davon, ob genächtigt wird oder nicht, EUR 43,96. Siehe dazu Punkt 6 bei den zusammengefassten Erhöhungen.
- Die Vergütung für Pflichtpraktikanten wird auf EUR 668,84 geändert.
- Gleichzeitig wird eine "Erfolgsprämie" für Lehrlinge eingeführt. Lehrlinge, die sowohl den Praxistest zur Mitte der Lehrzeit als auch die Lehrabschlussprüfung bestehen, erhalten eine Prämie von insgesamt EUR 600,-. Darüber hinaus gebührt eine zusätzliche Prämie von EUR 100,-, wenn der Lehrling beim erstmaligen Antritt zur Lehrabschlussprüfung diese mit gutem Erfolg absolviert, bzw. EUR 125,- bei ausgezeichnetem Erfolg. Siehe dazu Punkt 3 bei den zusammengefassten Erhöhungen.
- Fortsetzung der Verhandlungen über die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kollektivverträge.
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