Kohlensäuregetränkegewerbe: plus 2,45 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.657,40 Euro ab 1. Jänner 2018
Am 20. Dezember 2017 konnte die Kollektivvertragsverhandlung für das Kohlensäuregetränkegewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,45 %
- Dienstalterszulagen gerundet zugunsten der Arbeitnehmer.
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,45 %
- Erhöhung der Zehrgelder um 2,45 %
- Erhöhung der Provisionen um 2,45%
- Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt € 1.657,40.
Geltungstermin: 1. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate