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ArbeitnehmerInnenschutz

ArbeitnehmerInnenschutz

Schutz des Lebens und der Gesundheit am Arbeitsplatz

Unter dem Begriff  "ArbeitnehmerInnenschutz" wird ganz allgemein das Ziel verstanden, den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

ArbeitnehmerInnenschutz ist vielfältig

ArbeitnehmerInnenschutz ist eine Gesamtheit und besteht aus vielen Maßnahmen für die immer der Arbeitgeber verantworlich ist. Der/die ArbeitgeberIn muss die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren mit

  • technischen Maßnahmen
  • medizinischen Maßnahmen
  • ergonomischen Maßnahmen
  • psychologischen Maßnahmen
  • pädagogische Maßnahmen

Der/die ArbeitgeberIn hat auch die notwendigen Kosten für diese Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen.

Auskünfte zum ArbeitnehmerInnen-Schutz

Gewerkschaft PRO-GE
Abteilung Arbeitstechnik

Anton Hiden & Gabriela Kuta
A-1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Telefon: (01) 53 444 69-620
Fax: (01) 53 444-103 281
E-Mail:
arbeitstechnik@proge.at

Symbolbild ArbeitnehmerInnen-Schutz 28.04.2010

89 tödliche Arbeitsunfälle im Jahr 2009

Internationaler Gedenktag für die Opfer von Arbeitsunfällen am 28. April.
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