Downloads
Textilgewerbe: plus 1,3 Prozent
Neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten ab 1. Mai 2010.
Bei der am 21. April 2010 stattgefundenen Kollektivvertrags-Verhandlung für die Arbeiter/innen im Textilgewerbe (ohne Vorarlberg) konnte nachstehender Abschluß erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 1,3 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,3 Prozent (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt EUR 1.041,85.
- Geltungsbeginn: 1. Mai 2010
- Laufzeit: 12 Monate
1: Themen
2: Mein Recht
3: Vorteile als Mitglied
4:
5: International
6: Presseservice
7: Kooperationen
8: Über uns
9: Themen
10: Publikationen
11: Linktipps
12: Kontakte
13: Wir über uns
14: Berufsausbildung
15: Jugendvertrauensrat
16: Wir bieten dir
17: Linktipps
18: Kontakte
19: Startseite
20: Antworten für
21: Antworten für Leiharbeiter/innen
22: Antworten für Beschäftigerbetriebsräte
23: Lohninfo
24: Dein Recht: Der KV
25: Rechtsinformationen
26: Kontakt