Gewerkschaften an Landarbeiterkammer: Keine Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
Auf Betreiben der Landwirtschaftskammer wurde offensichtlich still und leise und ohne Einbeziehung der Gewerkschaften eine Initiative gestartet, mit der die unsozialen Arbeitszeitverschlechterungen der Bundesregierung auch auf den Landwirtschaftsbereich ausgedehnt und sogar noch getopt werden. Denn am 31. Juli bekamen die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp von der Landwirtschaftskammer (LK) und Landarbeiterkammer (ÖLAK) einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der wesentliche Verschlechterungen für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft vorsieht.
- Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche soll künftig nicht wie bisher maximal 13 Wochen im Jahr möglich sein, sondern unbegrenzt. Künftig gilt auch nicht mehr die Regelung, dass nur Arbeitsspitzen abgedeckt werden dürfen, sondern es soll eine rechtlich nicht definierte Formulierung ("ein erhöhter Arbeitsbedarf auf Grund besonderer Umstände") zur Anwendung gelangen.
- Im Gesetz soll vorgesehen werden, dass durch Kollektivvertrag Sonderzahlungen für ErntehelferInnen gekürzt und durch eine nicht näher konkretisierte "Ernteprämie" ersetzt werden können. Der Zweck ist offensichtlich: Geplante Einkommenskürzungen sollen dadurch kaschiert werden.
- Außerdem können Überstunden momentan nur dann nicht verweigert werden, wenn Gefahr für Vieh oder Ernte droht, die eine Verlängerung „dringend“ nötig machen. Künftig sollen nur „berücksichtigungswürdige Interessen“ als Ablehnungsgrund gelten, und für die 11./12. Überstunde wurde erst gar keine Freiwilligkeit vorgeschlagen.
- Zudem ist noch unklar, wer künftig aus dem Schutz des Gesetzes herausfallen wird. Dazu Teiber: "Wir befürchten, dass von gewissen Angestellten, der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche ohne Limit erwartet werden.“