KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung
KV-Löhne steigen um durchschnittlich 3,07 Prozent
Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 17. Dezember 2018 in der ersten Kollektivvertragsverhandlungsrunde mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 75.000 betroffenen ZeitarbeiterInnen erreicht.
Die KV-Löhne steigen um durchschnittlich 3,07 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.682,37 Euro. „Reallohnzuwachs und Mindestlohn zeigen, dass der seit 2002 von den Sozialpartnern verhandelte Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung weiterhin ein europaweites Vorzeigemodell ist. In vielen anderen Ländern ist Zeitarbeit eine schlecht geregelte Niedriglohnbranche. Österreichs Sozialpartner haben sich für einen besseren und erfolgreicheren Weg entschieden“, sagt Peter Schleinbach, Bundessekretär der PRO-GE.
Die Sozialpartner vereinbarten zudem, dass Bildungskarenzen im Ausmaß von bis zu 12 Monaten für dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet werden. Dies betrifft unter anderem die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer des Krankenentgeltanspruches, die Urlaubsdauer, das Jubiläumsgeld und die Bemessung der Höhe der Abfertigung. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Bildungskarenz zumindest sechs Monate aufrecht ist.
Das Ergebnis im Überblick:
- KV-Löhne steigen um Ø 3,07 %
- neuer Mindestlohn € 1.682,37
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
- Anrechnung von Bildungskarenzen für dienstzeitabhängige Ansprüche
- Gültig ab 1. Jänner 2019
Die neuen Mindestlöhne:
BG F Techniker | € 18,55 |
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn | € 15,07 |
BG D FacharbeiterIn | € 13,10 |
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn | € 11,69 |
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn | € 10,40 |
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 10,05 |