Neues Lohnschema für FloristInnen und BlumeneinzelhändlerInnen
Erhöhung der Lohngruppen im Durchschnitt um 4,89 Prozent
Die Sozialpartner konnten sich bei der am 31. Jänner 2019 stattgefundenen Lohnverhandlung für die FloristInnen und BlumeneinzelhändlerInnen Österreichs auf einen Mindestlohn von € 1.500 einigen. Zu diesem Zweck wurde ein 3-jähriger Stufenplan ausgearbeitet und fixiert. Zusätzlich wurde beim Rahmenrecht Änderungen durchgeführt.
Das Ergebnis für 2019:
- Neudefinition der Lohngruppen: Reduzierung von 8 auf 5 Lohngruppen und anschließend wurden neue Lohnsätze festgelegt
- Dies bedeutet, dass die vorjährigen Lohngruppen zwischen 2,2 Prozent und 6,8 Prozent erhöht wurden – im Durchschnitt 4,89 Prozent.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um 7 Prozent erhöht und auf den nächsten 5 Euro aufgerundet.
Im Rahmenrecht:
- Anrechnung der Elternkarenz in Höhe von 24 Monaten
- Definition der Kündigungstermine ab 01.01.2021
- Aufgrund von gesetzlichen Änderungen wurden textmäßige Anpassungen bei den Punkten „Überstunden“ und „Entgelt bei Arbeitsverhinderung“ vorgenommen
Neuer Mindestlohn: € 1.335,00
Geltungstermin: 1. Februar 2019
Laufzeit: 12 Monate