Feinkostgewerbe und Feinkostindustrie
Für die ArbeiterInnen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie Feinkostindustrie konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Dem Verhandlungsteam ist es gelungen, eine Vereinbarung zur Erreichung des 1.500 Euro Mindestlohnes in den Lohnvertrag aufzunehmen. Mit der Lohnverhandlung 2021 wird somit der Mindestlohn von 1.500 Euro vollzogen.
- Im aktuellen Lohnvertrag entspricht dies einer Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne bis zu 4,28 Prozent. Der Gesamtabschluss beträgt demnach durchschnittlich +3,0 Prozent.
- ie Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht.
- Der neue Mindestlohn beträgt 1.388,20 Euro.
- Geltungstermin: 1. Mai 2019
- Laufzeit: 12 Monate
Arbeitszeit/KV-Regelung (gilt für Gewerbe und Industrie):
- Umkleidezeit wird nun als Arbeitszeit (8 Minuten pro Arbeitstag) berechnet