Kurzarbeit auch bei Arbeitskräfteüberlassung möglich
LeiharbeiterInnen spüren Auswirkungen der Krise besonders stark
LeiharbeiterInnen sind besonders in Phasen der Hochkonjunktur gefragt, denn sie ermöglichen es, dass Unternehmen flexibel auf Aufträge zu reagieren. Kommt es aber zu krisenhaften Situationen, sind sie oftmals die ersten, die die Auswirkungen zu spüren bekommen. So auch jetzt: Wie das Arbeitsmarktservice mitteilte, stieg in der Woche vom 15. März bis 23. März die Anzahl der registrierten Arbeitslosen um 115.600, davon fast 11.000 aus der Leiharbeitsbranche.
Dabei ist Kurzarbeit auch im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung möglich. Zum einen sind überlassene Arbeitskräfte förderbar, wenn sie im Beschäftigerbetrieb von Kurzarbeit betroffen sind. Zum zweiten sind auch LeiharbeiterInnen förderbar, wenn zum Beispiel der Beschäftigerbetrieb jetzt aufgrund der Corona-Maßnahmen zusperren musste oder Monteure kein Quartier mehr im Einsatzort finden. Die oberösterreichische Zeitarbeitsfirma TTI hat vorbildlich gehandelt und für 2.500 Leiharbeitskräfte Kurzarbeit angemeldet.
Die PRO-GE appelliert an die Arbeitskräfteüberlasser, das neue Modell der Kurzarbeit zu nutzen. Denn LeiharbeiterInnen profitieren nicht automatisch davon, wenn ihr Beschäftigerbetrieb Kurzarbeit beantragt. Hat nämlich ein Beschäftigerbetrieb Kurzarbeit angemeldet und will dennoch die überlassenen LeiharbeiterInnen nicht zurückstellen, ist es unbedingt notwendig, dass die Leiharbeitsfirma eigene Kurzarbeitsanträge stellt und Sozialpartnervereinbarungen abschließt. Ein dazurechnen der LeiharbeiterInnen zur Stammbelegschaft und in Folge zu den voraussichtlichen Ausfallstunden im (Beschäftiger-) Betrieb ist falsch.
TIPP für LeiharbeiterInnen
Gerade jetzt wird auf viele ArbeitnehmerInnen Druck ausgeübt, eine einvernehmliche Kündigung zu unterzeichnen. Bevor du unterschreibst, nimm Kontakt mit deiner Gewerkschaft auf. Die Hotline für LeiharbeiterInnen ist unter 0800 / 311 900 erreichbar oder nimm mit unseren Ansprechpartnern in den Bundesländern Kontakt auf.
Hotline Job und Corona
Die bundesweite Hotline von AK, ÖGB und Gewerkschaften zu Fragen rund um das Arbeitsrecht ist unter 0800/22 12 00 80 erreichbar. Die wichtigsten Fragen werden zudem auf www.jobundcorona.at beantwortet.
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