Bekleidungsindustrie und industrielle Wäschereien
Stufenplan für 1.500 Euro Mindestlohn: 3. Etappe tritt mit 1. Juli in Kraft
In der Kollektivvertragsverhandlung 2018 haben sich die Sozialpartner der Bekleidungsindustrie und der Industriellen Wäschereien auf das Erreichen von 1500 Euro Mindestlohn bis Ende 2020 einigen. Entsprechend dem Stufenplan dieses Mehr-Jahresabschlusses ergeben sich für den ab 1. Juli gültigen neuen Kollektivvertrag folgende Verbesserungen:
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KV-Löhne: 3. und 4. Etappe im Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn:
- +3,99 % im Durchschnitt auf die Lohntabellen zum 1.7.2020 (bis zu +5,08 % in den untersten Lohngruppen)
- +4,0 % im Durchschnitt auf die Lohntabellen zum 31.12.2020 (bis zu +5,09 % in den untersten Lohngruppen)
- +1,67 % IST-Löhne (laut Stufenplan +0,2 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate)
- +1,97 % Lehrlingsentschädigungen (laut Stufenplan +0,5 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate)
- Urlaubszuschuss 2020 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.
- Der neue Mindestlohn beträgt: 1.425,44 (ab 1.7.2020) und 1.501,64 (ab 31.12.2020).
- Laufzeit: 12 Monate
- Geltungsbeginn: 1. Juli 2020