KV Lederwaren- und Kofferindustrie: Mindestlöhne werden um 1,45 Prozent erhöht
Empfehlung für 100 Euro Corona-Zulage
Bei der am 30.09.2020 stattgefundenen 3. Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Lederwaren- und Kofferindustrie können wir nachstehenden Abschluss bekanntgeben:
Die Sozialpartner der Lederwaren- und Kofferindustrie einigten sich trotz außergewöhnlicher Rahmenbedingungen und tragen so zur Kontinuität in der Kollektivvertragspolitik bei. Der Abschluss sieht die Empfehlung einer Einmalzahlung für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie vor (Für diese Zulage soll die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung aufgrund der Corona-Gesetzgebung gelten).
Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses
LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:
- 1,45 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne per 1.10.2020
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung der vor dem 1.10.2020 bestehenden Überzahlung
- 100,- Euro einmalige „Corona-Zulage“ - Empfehlung
- 1,45 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen per 1.10.2020
- 1,45 % Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien per 1.10.2020
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.564,00 Euro.
RAHMENRECHTLICHE PUNKTE:
- Im Rahmenrecht wurden heuer keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Geltungstermin: 01.06.2020
Laufzeit: bis 31.05.2021
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