Kohlensäuregetränkegewerbe: Löhne steigen um 1,45 Prozent
Neuer Mindestlohn beträgt 1.769,48 Euro
Die Kollektivvertragsverhandlung für das Kohlensäuregetränkegewerbe konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,45 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 Prozent
- Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.769,48 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate
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