Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien: 1.500 Euro Mindestlohn erreicht
Die Sozialpartner der Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien konnten sich in der Kollektivvertragsverhandlung-2018 auf 1500 Euro Mindestlohn/-gehalt bis Ende 2020 einigen und haben die KV-Grundlöhne in mehreren Etappen angehoben. Seit der Sozialpartner-Vereinbarung von 2018 insgesamt um bis zu + 23,32 Prozent (!).
Entsprechend dem Mehr-Jahresabschluss und Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn ergibt sich zum 31.12.2020 folgende Erhöhung der KV-Mindestlöhne:
- KV-LÖHNE: Letzte Etappe im Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn zum 31.12.2020.
- + 4,00 Prozent im Durchschnitt auf die Lohntabellen (bis zu + 5,09 Prozent in den untersten Lohngruppen)
- Der neue Mindestlohn beträgt: 1.501,64 (Bekleidungsindustrie).
- Der neue Mindestlohn beträgt: 1.524,16 (Industrielle Wäschereien)
Geltungsbeginn: 1.1.2021