Bekleidungsgewerbe: 1.500 Euro Mindestlohn umgesetzt
Unterste Lohngruppe steigt um 4,5 Prozent
Bereits bei den vergangenen KV-Verhandlungen für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Bekleidungsgewerbe hatten sich die Sozialpartner auf 1.500 Euro Mindestlohn bis Ende 2020 geeinigt und die KV-Grundlöhne in mehreren Etappen angehoben. Seit der Sozialpartner-Vereinbarung von 2017 insgesamt um bis zu + 19,12 % Prozent. Trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie wird mit 1. Jänner 2021 die letzte Stufe des Etappenplans im Kollektivvertrag umgesetzt.
Für 2021 ergibt sich:
- 1500 Euro Mindestlohn zum 31.12.2020 erreicht; letzte Etappe im Stufenplan umgesetzt.
- Erhöhung der Mindestlöhne bis zu + 4,50 % bei den untersten Lohngruppen (+ 3,81 % im Durchschnitt)
- +1,48 % IST-Lohnempfehlung
- +2,95 % Lehrlingseinkommen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1501,07
-
Rahmenrechtlich Änderungen:
- Festlegung der Kündigungstermine für Kündigungen durch den Arbeitgeber, zum Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats
- Adaptierungen im Rahmenkollektivvertrag aufgrund von Gesetzesänderungen zum 1.7.2021
- Geltungstermin: 1. Jänner 2021
- Laufzeit: 12 Monate