Kündigungsfristen müssen mit 1. Juli angeglichen werden
Erfreut zeigt sich der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Rainer Wimmer, über den gestern, Mittwoch, gefassten Beschluss des ÖGB-Vorstands zur Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten. „Es wurde erneut unmissverständlich klargestellt, dass nach 100 Jahren diese Ungleichbehandlung ein Ende haben muss. Während das Angestelltengesetz bei Arbeitgeberkündigung eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vorsieht, liegt diese bei ArbeiterInnen im Extremfall bei nur einem Tag. Das ist nicht gerecht“, so Wimmer.
Klare Regeln für Saisonbranchen
Der Beschluss – von allen Gewerkschaften mitgetragen – sei deshalb von hoher Relevanz, da von Wirtschaftsseite derzeit alles versucht wird, um die geplante Umsetzung der Angleichung der Kündigungsfristen am 1. Juli 2021 zu boykottieren. So werde Einfluss auf Regierungsmitglieder und Nationalratsabgeordnete genommen, um das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu verzögern. „Besonders perfide ist, dass von Arbeitgeberseite Kollektivvertragsverhandlungen blockiert werden, solange es keine Zugeständnisse bei den Kündigungsbestimmungen gibt. Hier werden die ArbeitnehmerInnen in Geiselhaft genommen, weil einzelne Branchen nicht in der Lage waren, sich auf die lange angekündigte Umstellung vorzubereiten“, sagt der Gewerkschafter. Auch werde man nicht akzeptieren, wenn einzelne Branchen nun in Eigenwahrnehmung zu Saisonbranchen mutieren, um günstigere Kündigungsfristen herauszuschlagen. „Hier hat der ÖGB-Vorstand eindeutig festgehalten, dass es für Saisonbranchen klare, einheitliche und objektiv nachprüfbaren Kriterien braucht und diese im Interesse der betroffenen ArbeitnehmerInnen sein müssen“, so Wimmer.
Der Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten wurde bereits im Herbst 2017 mit breiter Mehrheit im Parlament zugestimmt. Um der Wirtschaft ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, habe man für die Angleichung der Kündigungsfristen einen Zeitraum von drei Jahren eingeräumt und das Inkrafttreten für den 1. Jänner 2021 festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Verwerfungen am Arbeitsmarkt sei die Frist bis 1. Juli 2021 gestreckt worden. Darüber hinaus habe man als zusätzliche Entlastung für die Wirtschaft dem Auslaufen der Auflösungsabgabe von zuletzt 131 Euro per 1. Jänner 2020 beschlossen, was jährliche Einsparungen von rund 70 Millionen für die Unternehmer bringt.
„Die Arbeitnehmerseite hat sich stets fair und konstruktiv verhalten. Dass nun von Wirtschaftsseite ein Foul nach dem anderen begangen wird, untergräbt das Vertrauen. Wir werden jedenfalls nicht klein beigeben, denn die ArbeiterInnen haben es sich verdient, nicht länger als Beschäftigte zweiter Klasse zu gelten“, betont der PRO-GE Vorsitzende.