www.proge.at

16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Vom 25. November – dem internationalen Gedenktag für alle Frauen und Mädchen die Opfer von Gewalt wurden – bis 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte findet der Aktionszeitraum „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ statt.
Gewalt gegen Frauen passiert täglich, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Frauen müssen davor bestmöglich geschützt werden – ob in den eigenen vier Wänden, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum. "Gewalt gegen Frauen ist eine Frage von Macht", stellt die PRO-GE Frauenvorsitzende und Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes Klaudia Frieben in einem Interview der Sendung "Café Puls" zum Start der diesjährigen 16 Tage gegen Gewalt an Frauen fest. Meist sind die Täter die (Ex-)Partner.
 
Gewalt in der Privatsphäre ist unabhängig von sozialen Schichten und ethnischer Herkunft. Frauenorganisationen weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen System hat. Jede vierte bis fünfte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Gewalt im häuslichen Bereich tritt in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf:
 
Körperliche Gewalt
Stoßen, treten, schlagen, boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, mit den Fäusten prügeln, den Kopf gegen die Wand schlagen, mit Zigaretten verbrennen, Attacken mit Waffen usw. bis hin zum Mordver-such oder Mord.
 
Sexualisierte Gewalt
Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Sexuelle Bedrohung, Sexuelle Be-lästigung und Nötigung, Versuchte Vergewaltigung, erzwungene Abtrei-bung, Genitalverstümmelung, Zwangsehe, Zwang zur Prostitution.
 
Psychische und emotionale Gewalt
Drohung, Beschuldigung, Demütigung, Erniedrigung, Einschüchterung, ständige Kontrolle, Essensentzug, Psychoterror.
 
Soziale Gewalt
Soziale Isolation, Kontrolle aller Kontakte, Kontaktverbote, Einsperren.
 
Ökonomische Gewalt
Arbeitsverbot, Arbeitszwang, Kontrolle des Einkommens, Geld verweigern und wegnehmen, Verweigerung des Kontozuganges.
 
Belästigung und Terror (Stalking)
Ständige Anrufe, Anrufe mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause.
 

 
Schauen wir nicht weg!
 
2022 häufen sich sehr rasant Femizide (Frauenmorde). Frauen werden ermordet, wenn sie sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreien wollen und die Scheidung einreichen, weil sie ihre Kinder schützen und sie endlich den Mut finden eine Anzeige zu erstatten und in ein Frauenhaus flüchten. Die Zeit der Trennung und Scheidung ist für viele Frauen gefährlich. Hier geschehen die meisten Beziehungstaten aus verletztem Stolz der Täter über ihren Verlust. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht alleine gelassen werden und brauchen Schutz und fachliche Begleitung.
 
Seit 1997 gibt es das Gewaltschutzgesetz als rechtliche Grundlage zum Schutz vor Gewalt in der Privatsphäre. Erst dieses Gesetz hat es möglich gemacht, vonseiten der Polizei im Falle eines Übergriffes einzuschreiten, viele gefährdete Frauen zu schützen und so gewalttätige Beziehungen zu beenden.
 
Österreich hat sich darüber hinaus zur Ratifizierung der Istanbulkonvention bekannt, einem Übereinkommen des Europarates, wonach in allen europäischen Mitgliedsstaaten häusliche Gewalt verboten wird. Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen haben errechnet, dass jährlich € 228 Millionen Euro und 3.000 Vollzeitarbeitsplätze notwendig sind, um die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und Täterarbeit zu finanzieren. Gerade diese Organisationen, die von Gewalt betroffene Frauen betreuen, haben die geringsten Ressourcen und auch keine Chance, aus dem Gewaltschutzpaket 2021 zusätzliches Geld zu bekommen.
 
Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz können über das Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht werden. Vor allem BetriebsrätInnen haben hier eine wichtige Rolle, um in erster Linie Frauen vor sexueller Belästigung und Gewalt zu schützen. Die PRO-GE Frauen stehen hier hilfreich zur Seite und vermitteln Betroffene zu den entsprechenden Stellen, wo Frauen gegen jede Art von Diskriminierung in der Arbeitswelt vorgehen können.
 
Wichtige Nummern für den Notfall:
 
0800 222 555 – österreichweite Frauenhelpline (0-24 Uhr)
www.frauenhelpline.at
 
0800 400 777 – österreichweite Männerinfo (0-24 Uhr)
www.maennerinfo.at
 
133 oder 112 (Polizeinotruf)
 

Wichtige Infos als Service für BetriebsrätInnen 

Die PRO-GE Frauen informieren bereits seit vielen Jahren mit der Broschüre „Gewalt gegen Frauen – das Gewaltschutzgesetz“ BetriebsrätInnen und Betroffene über ihre Möglichkeiten und vor allem ihre Rechte. Die Broschüre ist nach wie vor verfügbar und kann in gedruckter Form – auch in größerer Anzahl für Betriebe - in der PRO-GE Bundesfrauenabteilung bestellt werden. Weiters haben die PRO-GE Frauen eine Postkarte mit allen wichtigen Telefonnum-mern im Notfall aufgelegt. Auch sie kann in großer Anzahl zum Auflegen in Betrieben in der PRO-GE Bundesfrauenabteilung in gedruckter Form bestellt werden. Bestellungen an frauen@proge.at

Das könnte Sie auch interessieren

19.03.2023

Elfriede Schober mit 99,05 Prozent zur Bundesfrauenvorsitzenden gewählt

Mehr Kinderbetreuungsplätzen, Arbeitszeitverkürzung und Maßnahmen gegen Altersarmut zentrale Forderungen
13.03.2023

Landeskonferenz Salzburg: Zum Wohl der Vielen, nicht nur der Reichen!

Thom Kinberger als Vorsitzender mit 98,44 Prozent bestätigt
06.03.2023

PRO-GE Frauen: Nachhaltige Maßnahmen gegen Teuerung gefordert

Arbeiterinnen leiden besonders unter Anhebung des Frauenpensionsalters
09.02.2023

Nur bessere Arbeitsbedingungen sorgen für höhere Frauenpensionen

Arbeitsmarkt auf Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nicht vorbereitet
16.01.2023

Für Kinderbetreuung, Chancengleichheit und gegen Gewalt am Arbeitsplatz

PRO-GE Frauen Tirol: Landesfrauenkonferenz wählt einstimmig neue Vorsitzende Silvia Berger
Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.