Schuhindustrie: 4,55 Prozent mehr Lohn
24. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei
Trotz außergewöhnlicher Rahmenbedingungen wie Corona-Pandemie, Ukraine-Krise und einem massiven Umsatzeinbruch ein der Branche einerseits und extremer Belastungen durch die gestiegenen Preise für die Beschäftigten andererseits, haben sich die Sozialpartner der Branche am 18. Mai 2022 auf einen Abschluss zum Kollektivvertrag Schuhindustrie einigen können.
Das Ergebnis im Überblick:
- 4,55 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- 4,55 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
- 4,55 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 4,34 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Urlaubszuschuss 2022 wird von der erhöhten Basis gerechnet
Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.623,77.
Auch im Rahmenrecht konnten langjährige Forderungen umgesetzt werden:
- Der 24.12. ist künftig bezahlt arbeitsfrei!
- Im Arbeiterbereich konnten Redaktionelle Änderungen bezüglich Lesbarkeit im Kollektivvertrag zu Kündigungsfristen/-termine, Feiertagsbestimmungen im Hinblick auf Karfreitag im RKV erreicht werden
Geltungsbeginn: 1. Juni 2022
Laufzeit: 12 Monate