Neue Kurzarbeit mit 90 Prozent Nettoersatzrate
Erfolg für PRO-GE und ÖGB: Das wichtige Kriseninstrument wird mit 1. Juli bis Jahresende verlängert.
Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat zum Höhepunkt der Corona-Krise mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert und wurde bereits mehrmals verlängert. Auch wenn die Zahl der ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit weiter rückläufig ist, ist die beschlossene Weiterführung bis 31. Dezember wichtig. Denn niemand kann sagen, ob in den kommenden Monaten die Lieferkettenprobleme endlich zurückgehen und wie sich die für viele Betriebe enorm wichtige Gasversorgung entwickeln wird? "Dieser Schutzschirm für heimische Arbeitsplätze und ArbeitnehmerInnen muss daher weiter aufgespannt bleiben", betont der für Arbeitsmarktpolitik zuständige Bundessekretär Reinhold Binder. Wichtig: Durchgesetzt hat sich die PRO-GE bei der Forderung nach einer Nettoersatzrate von 90 Prozent für alle betroffenen ArbeitnehmerInnen. Zudem wird das Beratungsverfahren für Betriebe verpflichtend und der Genehmigungsprozess schärfer kontrolliert.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Dauer: Die neue Kurzarbeitsregelung gilt von 1. Juli bis 31. Dezember 2022.
- Nettoersatzrate: Wie von der PRO-GE gefordert bekommen ArbeitnehmerInnen 90 Prozent des letzten Lohns.
- Beratungsverfahren: Dieses ist für alle Betriebe vor Inanspruchnahme verpflichtend.
- Vorlaufzeit: Diese beträgt in der neuen Regelung drei Wochen.
- Kontrolle: Der Zugang zur Kurzarbeit wird im Genehmigungsprozess schärfer kontrolliert, um Missbrauch auf Kosten der Allgemeinheit und der ArbeitnehmerInnen vorzubeugen.
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