Textilreinigergewerbe: KV-Löhne steigen um 8,1 Prozent
Neuer Mindestlohn beträgt 1.662,72 Euro
Bei der am 6. Dezember 2022 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte, basierend auf dem zugrunde liegenden VPI-Durchschnitt von 7,5 %, nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 8,1 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
- 8,1 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.662,72.
Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate
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