Sozialversicherung und Steuer: Neue Werte und Tarife
Geringfügigkeitsgrenze, Pensionserhöhung, Pflegegeld, Rezeptgebühr etc.
Mit 1. Jänner 2023 gelten folgende leistungs- und beitragsrechtlichen Werte in der Sozialversicherung:
Geringfügigkeitsgrenze
- 500,91 Euro brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
- 5.850,00 Euro brutto bzw. 195,00 Euro täglich
Pensionen - Pensionserhöhung
Die Pensionen werden 2023 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5.670,00 Euro um 5,8 % erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.670,00 Euro werden die Pensionen pauschal um € 328,86 Euro erhöht.
- Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis 1.666,66 Euro haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 30 % des Gesamtpensionseinkommens.
- Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 1.666,66 Euro bis zu 2.000,00 Euro beträgt die Einmalzahlung 500,00 Euro.
- Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 2.000,00 Euro bis zu € 2.500,00 Euro sinkt die Einmalzahlung von € 500,00 Euro linear auf 0 Euro herab.
Richtsätze für Ausgleichszulagen bei Alters- und Invaliditätspensionen
- für Alleinstehende/eingetragene PartnerInnen 1.110,26 Euro
- für Ehepaare 1.751,56 Euro
- für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- bzw. Ausgleichszulagenbonus von maximal 164,37 Euro, wenn das Gesamteinkommen 1.208,06 Euro nicht übersteigt
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus für Alleinstehende maximal 419,19 Euro, wenn das Gesamteinkommen 1.443,23 Euro nicht übersteigt
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus für Ehepaare/eingetragene PartnerInnen maximal 418,74 Euro, wenn das Gesamteinkommen des Paares 1.948,08 Euro nicht übersteigt
- Erhöhung für jedes Kind 171,31 Euro
Rezeptgebühr
- 6,85 Euro
Service-Entgelt für die E-Card
- 13,35 Euro pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
- 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- Monatsbeitrag 478,82 Euro
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf 66,79 Euro
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- pro Monat 70,72 Euro
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
- mindestens 39,00 Euro, bei Sehbehelfen 117,00 Euro
Das Pflegegeld beträgt pro Monat
- bei Stufe 1: 175,00 Euro
- bei Stufe 2: 322,70 Euro
- bei Stufe 3: 502,80 Euro
- bei Stufe 4: 754,00 Euro
- bei Stufe 5: 1.024,20 Euro
- bei Stufe 6: 1.430,20 Euro
- bei Stufe 7: 1.879,50 Euro
2023 gelten neue Steuertarife für die Lohn- und Einkommensteuer:
Die Lohnsteuertabelle für 2023
Einkommen 2023 | Steuersatz |
---|---|
bis 11.693 Euro | 0 % |
über 11.693 bis 19.134 Euro | 20 % |
über 19.134 bis 32.075 Euro | 30 % |
über 32.075 bis 62.080 Euro | 41 % |
über 62.080 bis 93.120 Euro | 48 % |
über 93.120 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % |
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