Gutsbetriebe Kärnten
KV-Abschluss 2020: 1.500 Euro Mindestlohn umgesetzt
Bei der KV-Verhandlung für die DienstnehmerInnen der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe, der bäuerlichen und anderen nicht bäuerlichen Betriebe im Bundesland Kärnten konnte die PRO-GE am 11. März 2020 nachfolgenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Die Löhne und Lehrlingsentschädigungen werden um Durchschnittlich 2,03 % erhöht, die Umsetzung der Forderung nach € 1.500,00 Mindestlohn konnte umgesetzt werden
- Die Zulagen und die Mehrleistungspauschale konnten Durchschnittlich um 2,1 % erhöht werden
- Neuer Mindestlohn : € 1.502,00
- Geltungsbeginn: 1. Mai 2020
- Geltungsdauer: 12 Monate