Forst- und LandarbeiterInnen der Gemeinde Wien: 1,45 % mehr Lohn
Bei der Lohnverhandlung für die Forst- und LandarbeiterInnen der Gemeinde Wien erreichte die Produktionsgewerkschaft am 9. Dezember 2020 nachstehenden Abschluss.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 1,45 % erhöht.
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 1,45 % erhöht.
- Die Beschäftigten haben am Karfreitag ab 12:00 Uhr arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts.
- Lehrlinge werden nach dem Wiener Dienst- und Besoldungsrecht aufgenommen und somit wurden die Bestimmung im Kollektivvertrag entsprechend angepasst.
- Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen 1.808,05 Euro
- Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen 1.751,50 Euro
- Geltungstermin: 1. Jänner 2021
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Laufzeit: 12 Monate