Öffnung der Berufsschulen: Überblick der Hygieneregelungen
PRO-GE Jugend fordert Mittel für den Förderunterricht
Ab 8. Februar werden die Berufsschulen wieder geöffnet. Die PRO-GE Jugend begrüßt diese Öffnung an den Berufsschulen. Damit ist ein erster Schritt zur Normalisierung bei der Lehrausbildung gewährleistet. Wichtig ist für die PRO-GE Jugend auch, dass bei den Hygienekonzepten auch Lösungen für die Internate vorgesehen sind, und die Gesundheit der Auszubildenden im Vordergrund steht.
Jedoch ergeben sich bereits jetzt Probleme, dass Internate teilweise zu wenig Kapazitäten haben, um die SchülerInnen unterzubringen. Es kann nicht sein, dass nach den Semesterferien SchülerInnen täglich über zwei Stunden pro Strecke zur Berufsschule pendeln müssen.
Kritisiert wird darüber hinaus, dass es an finanziellen Mittel beim Förderunterricht an den Berufsschulen fehlt. Die vom Bildungsministerium zur Verfügung gestellten 200 Millionen Euro für den Förderbedarf sind ja löblich. Sie gelten jedoch leider nicht für die Berufsschulen. Dies ist ungerecht und gehört geändert. Daher fordert die PRO-GE Jugend zusätzliche Fördermittel für die Lehrlinge an den Berufsschulen.
Hier eine Zusammenfassung der neuen Hygieneregelungen im Zusammenhang mit den Berufsschulbesuch:
Berufsschulen
Berufsschulen befinden sich ab 8. Februar oder nach den Semesterferien grundsätzlich in einem zweitägig wechselnden Präsenzunterricht.
Konkret bedeutet dies folgendes: Gruppe/Klasse A am Montag und Dienstag, Gruppe/Klasse B am Mittwoch und Donnerstag. Der Freitag kann individuell für Unterricht in kleinen Gruppen (z.B. für (fach-)praktischen Unterricht) genutzt werden.
An Schulen mit Internatsbetrieb kann das Schichtmodell wochenweise umgesetzt werden. Eine notwendige Abweichung davon hat die Schulbehörde zu genehmigen.
Klassengröße
Die Gruppen/Klassen sind so einzuteilen, dass nicht mehr als 50 % der SchülerInnen gleichzeitig am Schulstandort sind. Die Schulleitung oder die Schulbehörde kann für einzelne Schulstufen, Klassen oder Gruppen ortsungebundenen Unterricht anordnen.
Ganzjährige Berufsschulen
Für Berufsschulen, die ganzjährig organisiert geführt werden, dürfen sich an jedem Schultag maximal die Hälfte der SchülerInnen an der Berufsschule befinden, wobei die SchülerInnen sich wochenweise im Präsenzunterricht abwechseln.
Internate
Bei der Festlegung von Präsenzphasen und ortsungebundenem Unterricht sind die Kapazitäten von Internaten zu berücksichtigen. Bei der Unterbringung im Internat sind die vom BMBWF definierten Hygienebestimmungen einzuhalten.
Insbesondere sollen die SchülerInnen unmittelbar nach ihrer Ankunft unter Aufsicht einen Covid-19 Selbsttest durchführen. Von der erfolgten Teilnahme ist die Schule zu informieren.
Während des Aufenthalts in Gemeinschaftsräumen und -flächen des Internats muss eine FFP2- Maske getragen werden.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Begegnungen im Internatsalltag und in Gemeinschaftsräumen auf das absolut notwendige Ausmaß reduziert werden.
Schnupperlehre
Individuelle Berufsorientierung ist möglich, wobei dabei die Einhaltung von umfassenden Hygienemaßnahmen gewährleistet sein muss. Dies gilt ins besonders für die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern, sowie das Tragen von FFP2-Masken.
Tipp der PRO-GE Jugendabteilung:
Derzeit kommt es durch die Hygienemaßnahmen vermehrt zu Problemen mit freien Plätzen in den Berufsschulinternaten. Solltest du keinen Schlafplatz bekommen haben und trotzdem einen sehr weiten Anfahrtsweg zur Berufsschule haben, gibt es im Berufsausbildungsgesetz eine Regelung dafür:
„Die Lehrberechtigten haben die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen.“
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine Unterbringen in einem Hotel oder Gasthaus zumindest in der Höhe der Internatskosten übernehmen muss. Der Arbeitgeber kann diese Kosten bei der Lehrlingsstelle als Förderung beantragen.
Sollte es noch Fragen geben, hilft die Bundesjugendorganisation gerne weiter.
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