Golfanlagen Kärnten
KV-Abschluss 2021: 1,5 Prozent mehr Lohn ab 1. März
Bei der KV-Verhandlung für die DienstnehmerInnen der Betreiber von Golfanlagen in Kärnten konnte die PRO-GE am 15. Februar 2021 nachfolgenden Abschluss tätigen.
Das Ergebnis:
- Alle Lohngruppen wurden um 1,50 Prozent erhöht
- Neuer Mindestlohn für GolfarbeiterInnen: € 1.880,80
- Geltungsbeginn: 1. März 2021
- Geltungsdauer: 12 Monate