PRO-GE fordert erneut Freistellungsanspruch für alle Schwangeren
FFP2-Maskenpflicht: Regierung muss endlich alle Frauen und Kinder bestmöglich schützen.
Der aufgrund der Corona Pandemie beschlossene Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen greift zu kurz. Denn er gilt nur wenn ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist bzw. durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder Homeoffice/Telearbeit eine Gefährdung nicht vermieden werden kann. Jetzt kommt hinzu, dass Schwangere von einer FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind, da sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen.
Lückenhafte Regelung endlich verbessern
"Wir fordern, dass die Bundesregierung nun endlich die derzeitige lückenhafte Regelung repariert und alle Frauen und ihre ungeborenen Kinder bestmöglich schützt. Der Anspruch auf vorzeitige Freistellung muss für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen gelten. Alles andere wäre verantwortungslos", sagt Klaudia Frieben, Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE und verweist auch auf die Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Virusmutationen. Denn das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere ist in vielen Bereichen gegeben, auch wenn in der direkten Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist – sei es während der Berufsausübung selbst oder auch auf dem Arbeitsweg in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Branchen wie beispielsweise dem Handel, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind, ist ein häufiger Kundenkontakt unumgänglich. In großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Werkshalle arbeiten, ist es oft sehr schwierig oder gar nicht möglich, den Abstand zu KollegInnen einzuhalten.
"Der Anspruch auf vorzeitige Freistellung muss für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen gelten. Alles andere wäre verantwortungslos!" - Klaudia Frieben.
Zentrale Forderung seit Pandemie-Ausbruch
Seit Beginn der Covid-19 Pandemie ist die Frage der vorzeitigen Freistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen daher eine zentrale Forderung der Gewerkschaften. Die Regierung hat im November 2020 eine Verordnung auf den Weg gebracht, wonach ausschließlich Arbeitnehmerinnen in körpernahen Dienstleistungen einen Anspruch auf vorzeitige Freistellung haben, wenn es keine andere Möglichkeit der Beschäftigung, zum Beispiel Homeoffice für sie gibt. „Diese Möglichkeiten muss nun ausgeweitet werden auf alle schwangeren Arbeitnehmerinnen. Wir fordern die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz unter Wahrung aller finanziellen Ansprüche während der Corona Pandemie“, sagt Frieben.
Frauenministerin Raab muss Druck machen
"Es ist Schwangeren schlicht nicht zumutbar, bis zu acht Stunden eine FFP2-Maske zu tragen. Anders können sie sich aber nicht im gleichen Ausmaß wie ihre KollegInnen schützen. Um werdende Mütter keinem Risiko auszusetzen, gibt es daher nur die Möglichkeit einer Freistellung", fügt PRO-GE-Bundesvorsitzender Rainer Wimmer hinzu. Wimmer sieht vor allem Frauenministerin Raab gefordert. "Ich erwarte mir, dass sie in dieser Frage auf die Seite der Schwangeren stellt und Druck macht, um eine gute Lösung im Interesse der Frauen zu finden."
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