Freistellungsanspruch für Schwangere: Arbeiterinnen erneut von Regierung vergessen!
Gestern wurde von Arbeitsminister Kocher und Frauen- und Familienministerin Raab bekannt gegeben, dass der Sonderfreistellungsanspruch für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen verlängert wird. Diese Regelung weist laut der Vorsitzenden der PRO-GE Frauen, Klaudia Frieben, schwere Mängel auf. Zum einen wird zwischen geimpften und ungeimpften Frauen unterschieden, was zum Nachteil von geimpften Schwangeren geraten kann, denn auch diese können sich mit dem Coronavirus infizieren. Zum anderen wurde ein weiteres Mal auf die Mitarbeiterinnen in den Produktionsbetrieben vergessen.
„In vielen Produktionshallen ist es nicht möglich, ausreichend Abstand zu den Kolleginnen und Kollegen einzuhalten. Dennoch haben Schwangere keinen Anspruch auf Freistellung“, sagt Frieben. „Die ArbeiterInnen in der Warenerzeugung haben im letzten Jahr viel geleistet und dafür gesorgt, dass auch während der Lockdowns die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt war. Es wäre daher mehr als angebracht gewesen, zumindest schwangere Arbeiterinnen – egal ob geimpft oder ungeimpft - beim Freistellungsanspruch zu berücksichtigen. Minister Kocher und Ministerin Raab sind aufgefordert, hier noch Nachbesserungen im Sinne der Arbeiterinnen vorzunehmen.“