Winzergenossenschaften NÖ: Löhne werden um durchschnittlich 3,38 Prozent erhöht
Neuer Mindestlohn: 1.880 Euro
Bei der am 12. Jänner 2022 gemeinsam mit der GPA stattgefundenen Lohnverhandlung für die ArbeiterInnen der Winzergenossenschaften NÖ konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
Lohnrechtliche Verbesserungen
- Erhöhung in den Lohnkategorien zwischen 3,07 Prozent und 3,58 Prozent, das ergibt im Durchschnitt 3,38 Prozent
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Auszahlung einer Corona-Prämie in der Höhe von 100 Euro
- Neuer Mindestlohn 1.880 Euro
Verbesserungen im Rahmenrecht
- Die Kündigungsfristen werden an die gesetzlichen Kündigungsfristen der Angestellten angeglichen
- Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate
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