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Jobwechsel? Schau genau auf deine Rechte!

Die PRO-GE berät dich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Den Betrieb zu verlassen, kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist, dass alle Entgeltansprüche bis zur Kündigungsfrist bezahlt werden. Das betrifft zum Beispiel die Bezahlung des Lohns, der Überstunden oder offene Urlaubsansprüche. 
 
Aber je nachdem, wie das Dienstverhältnis endet, haben ArbeitnehmerInnen bestimmte Ansprüche und Rechte. Bei einer Arbeitgeberkündigung hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr Ansprüche und Rechte, als wenn sie bzw. er selbst die Kündigung einreicht. Dies betrifft etwa Arbeitslosengeld oder Postensuchtage.
 
Aber auch einvernehmliche Auflösungen können zum Verlust von Ansprüchen führen. So zum Beispiel regelt der Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung, dass ZeitarbeiterInnen aufgrund der Beendigung einer Überlassung nicht gekündigt werden dürfen. Manche Personaldienstleister "bieten" daher ihren Beschäftigten eine einvernehmlichen Auflösung an, um diesen Kündigungsschutz bei den sogenannten Stehzeiten zu umgehen. Die Folge sind massive Entgeltverluste für die ArbeitnehmerInnen.
 
Lass dich von deinem Betriebsrat oder deiner PRO-GE beraten!
 
Wir helfen dir…
 
Beim Ausscheiden aus dem Betrieb gilt: Lieber einmal öfter fragen, als dann durch die Finger schauen! Betriebsrat und Gewerkschaft helfen dir gerne durch die Formalitäten.
 
… auch im Streitfall …
 
Als Gewerkschaftsmitglied bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite: Wir vertreten dich nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch im Streitfall in Verfahren vor dem Arbeitsgericht – natürlich kostenlos!
 
… und im neuen Job
 
Wenn du eine neue Arbeit antrittst, überprüfen wir für dich kostenlos deinen Dienstzettel, deine Einstufung oder beantworten dir Fragen zum neuen Job.
 
 
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