Gutsbetriebe Kärnten: 4,0 Prozent mehr Lohn
Bei der am 22. April 2022 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeitskräfte der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe, der bäuerlichen und anderen nicht bäuerlichen Betriebe im Bundesland Kärnten konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,0 Prozent
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,3 Prozent
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen
Neuer Mindestlohn € 1.584,00
Geltungstermin: 1. Mai 2022
Laufzeit: 12 Monate