Arbeitskräfteüberlassung: +7,99 Prozent
2.000 Euro Mindestlohn umgesetzt, zumindest 2.085 Euro Einkommensplus im Jahr
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 80.000 ArbeiterInnen in der Arbeitskräfteüberlassung hat die PRO-GE am 15. Dezember 2022 einen erfolgreichen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Löhne werden mit 1. Jänner 2023 um 7,99 Prozent erhöht. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigungsgruppe A, in der die Lohnerhöhung 8,55 Prozent beträgt. Damit ist die 2016 beschlossene etappenweise Angleichung des Lohnes an die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe B nun abgeschlossen.
Mindestens 2.085 Euro mehr Bruttoeinkommen im Jahr
"Wir haben immer als ein wichtiges Ziel definiert, einen KV-Mindestlohn in Höhe von 2.000 Euro für die Branche umzusetzen – das ist nun gelungen und ein echter Meilenstein", zieht Thomas Grammelhofer, PRO-GE Branchensekretär für die Arbeitskräfteüberlassung, Bilanz. Konkret beträgt der neue Monatsmindestlohn in der Arbeitskräfteüberlassung 2.018,84 Euro. "Für das gesamte Jahr gerechnet steigen die Einkommen der überlassenen Arbeiterinnen und Arbeiter 2023 damit um zumindest 2.085 Euro brutto."
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,99 Prozent (BG A um 8,55 Prozent)
- neuer Mindestlohn € 2.018,84
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
Gültig ab 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2023:
BG F Techniker | € 21,54 |
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn | € 17,48 |
BG D FacharbeiterIn | € 15,19 |
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn | € 13,56 |
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn | € 12,06 |
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 12,06 |