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KV-Abschluss Lederindustrie

Löhne werden um 7,5 Prozent erhöht
Die Sozialpartner der Lederindustrie konnten sich nach langen und zähen Verhandlungen in der Kollektivvertragsverhandlung 2021/2022 auf 1500 Euro Mindestlohn/-gehalt bis Ende 2022 einigen. Im letzten Jahr wurden die unteren KV-Grundlöhne/-gehälter in mehreren Etappen um bis zu 14,4 % angehoben.
 
Entsprechend dem Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn wurden nun in mehreren Gesprächsrunden seit Anfang Dezember die restlichen Parameter für heuer festgelegt.
 
Für 2023 ergibt sich daher folgender KV-Abschluss:
 
LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:
 
KV-LÖHNE:
+ 7,5 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne zum Lohntarif vom 1.7.2022 (bis zu + 7,8 % in den untersten Lohngruppen)
Letzte Etappe im Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn umgesetzt
 
KV-GEHÄLTER:
+7,5 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter zur Gehaltsordnung per 1.7.2022
Letzte Etappe im Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestgehalt umgesetzt
 
IST-LÖHNE/-GEHÄLTER:
Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen
Die bisher (vor dem 31.12.2022 zu den Mindestlöhnen/-gehältern der Tabelle vom 1.7.2022) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn/-gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
 
+ 7,5 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
 
Der neue Mindestlohn beträgt: 1.501,64 (ab 31.12.2022).
 
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate

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