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Bäuerliche Betriebe Burgenland: +8,25 Prozent

Neue Lohnkategorie für DienstnehmerInnen in Buschenschankbetrieben

Für für die ArbeitnehmerInnen der bäuerlichen Betriebe des Bundeslandes Burgenland hat die Produktionsgewerkschaft nachstehenden Kollektivvetragsabschluss erreicht.

Das Ergebnis:

  • Die Monatslöhne werden um 8,25 Prozent erhöht
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,25 Prozent
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um 8,25 Prozent 
  • Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf € 499,91 erhöht
  • Für die DienstnehmerInnen in den Buschenschankbetrieben (vormals zugeordnet in der Lohnkategorie 3) wird eine neue Lohnkategorie „Buschenschank Personal“ eingeführt. Diese Lohnkategorie wird um 47 Prozent erhöht, damit verbunden ist, dass Sonn- und Nachtarbeitszuschläge in der Normalarbeitszeit entfallen.

Der neue Mindestlohn beträgt € 1.623,75

Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate

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