Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe: plus 8,8 Prozent
1.950,45 Euro neuer Mindestlohn ab 1. März 2023
Am 16. Jänner 2023 fand die Lohnverhandlung für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben statt. Dabei wurde mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen ein Abschluss erreicht.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 8,8 Prozent erhöht.
- Das Taggeld wird im § 6/1/e auf € 10,50 (10,5 Prozent) und € 17,00 (11,8 Prozent) erhöht
- Die Lehrlingseinkommen werden von 9,7 Prozent bis 11 Prozent erhöht.
- Gespräche zur Überarbeitung des Rahmenrechtes werden stattfinden
Der neue Mindestlohn beträgt € 1.950,45
Geltungstermin: 1. März 2023
Laufzeit: 12 Monate
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