www.proge.at

Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe: plus 8,8 Prozent

1.950,45 Euro neuer Mindestlohn ab 1. März 2023
Am 16. Jänner 2023 fand die Lohnverhandlung für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben statt. Dabei wurde mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen ein Abschluss erreicht.
 
Das Ergebnis:
  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 8,8 Prozent erhöht.
  • Das Taggeld wird im § 6/1/e auf € 10,50 (10,5 Prozent) und € 17,00 (11,8 Prozent) erhöht 
  • Die Lehrlingseinkommen werden von 9,7 Prozent bis 11 Prozent erhöht.
  • Gespräche zur Überarbeitung des Rahmenrechtes werden stattfinden
Der neue Mindestlohn beträgt € 1.950,45
 
Geltungstermin: 1. März 2023
Laufzeit: 12 Monate
 
 

Das könnte Sie auch interessieren

21.03.2023

Geflügelindustrie: 9,05 Prozent mehr Lohn

150 Euro Mindesterhöhung, neuer Mindestlohn 1.772,29 Euro
21.03.2023

Asphaltierer Wien: +9,8 Prozent

Neuer Mindestlohn 2.331,73 Euro ab 1. Mai
20.03.2023

Papierindustrie startet in die Frühjahrslohnrunde

PRO-GE fordert Lohnerhöhungen und Verkürzung der Normalarbeitszeit
Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.