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Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie: Löhne steigen um 8,1 Prozent

1.000 Euro im ersten Lehrjahr

Für die alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte folgender Abschluss erreicht werden:

  • Erhöhung der KV Löhne um 8,10 %
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen; 1. LJ 1.000 Euro
  • Erhöhung der DAZ um 8,10 %
  • Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 8,10 %
  • Erhöhung der Zehrgelder um 8,10 %
  • Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht. 
  • Neuer Mindestlohn: € 2.057,44

Geltungstermin: 01. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate

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