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KV-Abschluss Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie

+8,5 Prozent und 2.000 Euro Mindestlohn in Lohnkategorie 4

8,0 Prozent mehr Lohn rückwirkend mit 1. Jänner 2023

Bei der Lohnverhandlung für die ArbeiterInnen der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie am 16. Jänner 2023 konnte die Produktionsgewerkschaft nach folgenden Abschluss erzielten.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV- Löhne: 
    • Lohnkategorien 1-3 und 5 um 8,0 Prozent
    • Lohnkategorie 4 um 8,5 Prozent, neuer Mindestlohn in der LK 4: € 2.000,66
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,5 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 8,0 Prozent 
  • Erhöhung der Zehrgelder 
  • Möglichkeit der Umwandlung der DAZ in Freizeit
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung

Neuer Mindestlohn (LK 5 bis zu 4 Wochen): € 1.775,21

Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate

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