Papierindustrie: Bis zu 15,09 Prozent mehr Lohn
KV-Mindestlöhne werden um 10 Prozent angehoben
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten der österreichischen Papierindustrie haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA am gestrigen Donnerstag einen Abschluss erzielt. Nach der Einigung in der Elektro- und Elektronikindustrie am Mittwoch sind PRO-GE und GPA damit in zwei Tagen zwei erfolgreiche Abschlüsse in der industriellen Frühjahrslohnrunde gelungen. Nach neunstündigen Verhandlungen einigten sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgeber-Vertreter:innen in der zweiten Verhandlungsrunde auf eine 10-prozentige Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter mit 1. Mai.
Mindestens 280 Euro mehr Lohn
Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um 9,8 Prozent angehoben, wobei die Erhöhung mindestens 280 Euro betragen muss. Bei den niedrigsten Einkommen bedeutet das ein Einkommensplus von bis zu 15,09 Prozent. Die durchschnittliche Erhöhung über alle Lohngruppen hinweg liegt bei 11,16 Prozent. "Wir haben trotz wirtschaftlich fordernder Zeiten einen hervorragenden Abschluss erzielt, der deutlich über der Inflationsrate liegt und die Kaufkraft stärkt", resümiert PRO-GE Bundesbranchenvorsitzender Werner Leitner. "Mit der Mindesterhöhung ist uns auch eine besonders kräftige Steigerung der Realeinkommen jener Beschäftigten gelungen, die von der aktuellen Teuerungswelle am schwersten betroffen sind."
Das Ergebnis im Überblick:
- Kollektivvertragliche Mindestlöhne/Gehälter +10 Prozent
- IST-Löhne/Gehälter +9,8 Prozent (Pappenindustrie +9,7 Prozent), Mindesterhöhung 280 Euro (Pappenindustrie 210 Euro)
- Lehrlingseinkommen + 10 Prozent
- Kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigungen +10 Prozent
- Erhöhung der Schichtzulagen für die 2. Schicht auf 11,30 Euro und für die 3. Schicht auf 27,25 Euro (Anrechnungsklausel: Die innerbetrieblichen Zulagen werden, sofern im Kollektivvertrag namentlich genannt, um 9,8 Prozent erhöht
Der neue Mindestlohn beträgt 2.041,45 Euro (Pappenindustrie 1.910,34 Euro).
Geltungstermin: 1. Mai 2023
Laufzeit: 12 Monate