Metaller-KV: Fünfter Abschluss mit Gas- und Wärmeversorgern
2,6 bis 2,8 Prozent Lohnerhöhung rückwirkend mit 1. November
Für die Beschäftigten der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 6. November einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss erreicht. Wie in den vorangegangenen Abschlüssen der diesjährigen Herbstlohnrunde der Metallindustrie steigen kollektivvertragliche Mindest- sowie Ist-Löhne gestaffelt um 2,6 bis 2,8 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 2.049,15 Euro. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,7 Prozent erhöht.
Im Rahmenrecht erhalten die Beschäftigten künftig die Möglichkeit, auf Wunsch Jubiläumsgelder in einen Monat bezahlte Freizeit umzuwandeln. Der Verbrauch kann individuell vereinbart werden. Der Einigung mit der Berufsgruppe der Gießereiindustrie stellt den fünften Abschluss auf dem Weg zum Erhalt des einheitlichen Kollektivvertrags Metallindustrie dar. Als letztes noch ausständig ist die Gießereiindustrie. Hier finden nach der ergebnislosen zweiten Runde am 31. Oktober derzeit Betriebsversammlunmgen statt, bevor die Verhandlungen am Freitag, 8. November, fortgesetzt werden.
Das Ergebnis im Überblick:
- Mindestlöhne und Grundgehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Neuer Mindestlohn: 2.049,15 Euro
- IST-Löhne und -Gehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Lehrlingsentschädigungen: + 2,7 %
- Zulagen: + 2,6 %
- Aufwandsentschädigungen: + 2 %
- Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
- Geltungsbeginn: 1. November 2019
- Laufzeit: 12 Monate