LeiharbeiterInnen sind keine ArbeitnehmerInnen dritter Klasse!
Auch sie verdienen längere Kündigungsfristen. Die Arbeitgeber wollen ihnen diese bei den KV-Verhandlungen vorenthalten.
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) stocken: Die Arbeitgeber fordern als Bedingung für eine Lohnerhöhung, dass die Zeitarbeitsbranche zur „Saisonbranche“ erklärt wird. Denn für Branchen, die stark von saisonalen Schwankungen betroffen sind, können Ausnahmen von den ab 1. Juli 2021 geltenden längeren Kündigungsfristen vereinbart werden.
100 Jahre Ungleichbehandlung gehen zu Ende
Mit diesem Datum tritt nämlich die rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten endgültig in Kraft. Diese Gesetzesänderung bringt den ArbeiterInnen nach 100 Jahren eine Angleichung der Kündigungsfristen an die Rechte der Angestellten. Analog zum Angestelltengesetz gelten dann auch für ArbeiterInnen Fristen von 6 Wochen bis 5 Monaten (abhängig von der Dauer der Beschäftigung).
Arbeitskräfteüberlassung ist keine Saisonbranche
Mindestens 80 Prozent der überlassenen Arbeitskräfte sind in Industrie- und Gewerbebranchen überlassen, die keinen saisonalen Schwankungen unterworfen sind. Für die PRO-GE steht daher fest, dass die Arbeitskräfteüberlassung keine Saisonbranche ist und die Arbeitgeber-Forderungen vollkommen inakzeptabel sind.
LeiharbeiterInnen sind ein Teil von uns
Bereits jetzt werden in der Arbeitskräfteüberlassung oftmals Kündigungsfristen umgangen, indem LeiharbeiterInnen am Ende einer Überlassung zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses gedrängt werden. Neben dem Arbeitsplatz kann dadurch auch noch bis zu ein Monatslohn verloren gehen. Doch die Benachteiligung von LeiharbeiterInnen trifft nicht nur diese allein, sondern setzt auch alle anderen Arbeiterinnen und Arbeiter unter Druck.
Kämpfen wir deshalb gemeinsam für die Rechte aller Arbeiterinnen und Arbeiter!
Tipp für LeiharbeiterInnen:
Nur durch eine schlagkräftigte Vertretung der ArbeitnehmerInnen kann es gelingen, dass alle LeiharbeiterInnen fair behandelt werden. Dazu braucht es starke Betriebsräte - sowohl im Beschäftigerbetrieb als auch im Überlasserbetrieb. Sollte dein Überlasserbetrieb noch keinen Betriebsrat haben, engagiere und organisiere dich gemeinsam mit deinen KollegInnen.
Deine Gewerkschaft PRO-GE steht an deiner Seite und unterstützt dich bei der Gründung eines Betriebsrats!