Arbeitsplatzsicherung für mehr als eine Million Beschäftigte
Die Kurzarbeit hat sich schon bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise 2008/09 bewährt, für die aktuelle Situation haben die Sozialpartner und das Arbeitsmarktservice noch ein eigenes maßgeschneidertes Modell bereitgestellt. Die Arbeitszeit kann dabei kurzfristig sogar komplett entfallen. Der Arbeitgeber kommt für die tatsächlich geleisteten Stunden auf, das AMS übernimmt dann die Kosten um dem/der Beschäftigten 80 bis 90 Prozent des bisherigen Lohnes auszuzahlen. Corona-Kurzarbeit kann für drei Monate beantragtwerden, bei Bedarf kann um weitere drei Monate verlängert werden.
Kaufkraft erhalten
Der/die einzelne Arbeitnehmer/in ist damit vier Monate (bei Verlängerung bis zu acht Monate) vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Mit 80 bis 90 Prozent ist die Ersatzrate auch deutlich höher als beim Arbeitslosengeld mit 55 Prozent (die PRO-GE fordert übrigens eine Erhöhung auf 70 Prozent). Das ist für die/den Einzelne/n wichtig, aber auch gesamtwirtschaftlich von größter Bedeutung. Schließlich geht es um den Erhalt der Kaufkraft, um die einbrechende Konjunktur abzufangen und die Wirtschaft möglichst schnell wieder steigern zu können.
Auch für LeiharbeiterInnen
Als erstes bekamen einmal mehr die LeiharbeiterInnen die zu spüren. Über 17.000 überlassene Arbeitskräfte wurden Corona-bedingt gekündigt. Dabei ist auch für Zeitarbeiter Kurzarbeit möglich. Die PRO-GE achtet deshalb genau darauf, dass LeiharbeiterInnen bei Kurzarbeit im Beschäftigerbetrieb miteinbezogen werden. Aber auch die Arbeitskräfteüberlasser selbst können Kurzarbeit beantragen, wie es beispielsweise die Firma TTI aus Oberösterreich getan und damit 2.500 Leiharbeitskräfte ihre Beschäftigung gesichert hat.
Betriebsräte gefordert
Die Zahl der Kurzarbeitsanträge lag mit 1. Mai bei über 100.000 und umfasst rund 1,25 Millionen Arbeitsplätze. Aus den PRO-GE Branchen haben circa 16.000 Firmen Kurzarbeit angemeldet. Viel Arbeit also nicht nur für das AMS, sondern auch für die Gewerkschaften – und für die BetriebsrätInnen, die erst Betriebsvereinbarungen abschließen mussten und jetzt darauf schauen, dass im Betrieb alles korrekt läuft, z.B. dass alle, die trotz Kurzarbeit 100 Prozent arbeitet auch 100 Prozent bezahlt bekommen.