Forst- und LandarbeiterInnen der Gemeinde Wien
3,04 bis 3,22 Prozent mehr Lohn ab 1. Jänner 2022
Bei der Lohnverhandlung für die Forst- und Landarbeiter/innen der Gemeinde Wien konnte die PRO-GE am 22. Dezember 2021 nachstehenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis:
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 Prozent erhöht.
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 Prozent erhöht.
- Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz
Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen 1.865,98 Euro
Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen 1.807,82 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate