Wir suchen die besten Köpfe
Mach Du den Unterschied und werde Betriebsrat!
Der Job von BetriebsrätInnen ist vor allem eines – abwechslungsreich. Man braucht soziale Kompetenz und Verhandlungsgeschick. Einige BetriebsrätInnen sind aufgrund der Größe des Unternehmens freigestellt, viele andere sind es nicht und erledigen die Betriebsratsarbeit neben ihrer beruflichen Tätigkeit. Aber viele von ihnen sagen auf die Frage, warum sie BetriebsrätInnen geworden sind, eines: Die Betriebsratsarbeit ist sinnstiftend – Vertrauen herstellen, für die Kolleginnen und Kollegen etwas erreichen, das Unternehmen zu einem noch besseren Arbeitgeber machen. ÖGB und Gewerkschaften holen daher 2021 BetriebsrätInnen vor den Vorhang und klären über den großen Wert eines Betriebsrates auf, um möglichst viele ArbeitnehmerInnen zu motivieren, auch einen Betriebsrat zu gründen.
„Als einzelner Mitarbeiter kann man sich oft nicht so gut wehren, wenn etwas in der Arbeit nicht stimmt“, sagt Betriebsrat Martin Lehrner und bringt so die Hauptaufgabe eines Betriebsrates auf den Punkt. Lehrner ist genau dieses notwendige Sprachrohr für seine KollegInnen bei SPDL Personaldienstleistungen.
"Als Einzelne/r kann man sich oft nicht so gut wehren."
Martin Lehrner, Betriebsrat bei SPDL.
Das Mehr an Durchsetzungsvermögen hänge auch mit dem Kündigungsschutz für BetriebsrätInnen zusammen, erklärt Lehrner. Das erleichtere ein starkes Auftreten gegenüber dem Unternehmen. Konflikte sind bei Weitem nicht die einzigen Herausforderungen für BetriebsrätInnen. Im Kern geht es bei der Betriebsratsarbeit aber immer um die Vertretung der Interessen von ArbeitnehmerInnen. Denn einmal ehrlich: Wer kennt schon alle Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und könnte alle Fragen zum Lohn, zur Einstufung, zur Weiterbildung oder zur Arbeitszeit ganz allein mit dem Chef ausfechten und regeln?
Rechte des Betriebsrats
Um diese Aufgaben gut wahrnehmen zu können, besitzt der Betriebsrat spezielle Rechte, die im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) festgeschrieben sind. So muss das Unternehmen den Betriebsrat etwa über die wirtschaftliche Lage, über Investitions- und Rationalisierungsvorhaben informieren. Im Falle von Betriebsänderungen hat der Betriebsrat auch Mitwirkungsrechte, um negative Folgen für die Belegschaft abzufedern oder bestenfalls abzuwenden (z. B. über Sozialpläne, Umschulungsmaßnahmen). Bei geplanten betrieblichen Schulungen oder Umschulungen muss der Betriebsrat ebenso informiert werden und kann selbst Vorschläge in diesen Angelegenheiten machen.
Der Betriebsinhaber hat mit dem Betriebsrat zum Beispiel auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu beraten. Dies betrifft etwa den Zugang zu beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Vorschriften, die das Verhalten im Betrieb betreffen, etwa die generelle Festlegung täglicher Arbeitspausen, werden wiederum in Betriebsvereinbarungen geregelt. Ohne Betriebsrat gibt es aber keine Betriebsvereinbarung. Bei einigen Maßnahmen benötigt der Betriebsinhaber die Zustimmung des Betriebsrates: etwa bei der Einführung von technischen Systemen zur Kontrolle der ArbeitnehmerInnen oder bei der Einführung und Regelung von Leistungslöhnen.
Betriebsräte sorgen für korrektere Bezahlung
Der Betriebsrat stellt zudem sicher, dass zum Beispiel die Lohneinstufung passt und die Überstunden korrekt abgegolten werden. Dies führt laut einer aktuellen Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) dazu, dass Beschäftigte in einem Unternehmen mit Betriebsrat im Durchschnitt mehr verdienen als ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb ohne Betriebsrat. Denn in Unternehmen mit Betriebsrat gibt es häufiger eine korrekte – und damit höhere – Abgeltung von Überstunden, eine extra Bezahlung für schwierige Arbeitsbedingungen und andere finanzielle Vorteile. Die Gründung eines Betriebsrats zahlt sich also aus.
Die Aufgaben des Betriebsrates
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