Arbeitslosenunterstützung
Eine Arbeitslosenunterstützung der Gewerkschaft erhalten Mitglieder, die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz arbeitslos gemeldet sind und in Österreich eine Arbeitslosenunterstützung beziehen.
WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT?
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Wer Arbeitslosengeld bezieht
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Wer Notstandshilfe oder Sondernotstandshilfe bezieht
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Wer an Umschulungen des Arbeitsmarktservice teilnimmt und kein erhöhtes Arbeitslosengeld bezieht
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Wer Weiterbildungsgeld gemäß § 26 AlVG bezieht
- Wer einen Vorschuss auf eine Invaliden- oder Berufsunfähigkeitspension bezieht
WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN?
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Nachweis von mindestens 24 Monatsvollbeiträgen (bei Lehrlingen und jugendlichen Arbeitnehmern mindestens 12 Monats-Vollbeiträge)
- Aufrechte Mitgliedschaft (3 Euro Anerkennungsbeitrag während der Arbeitslosigkeit)
HÖHE UND DAUER DER UNTERSTÜTZUNG
Die Höhe der gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monats-Vollbeiträge. Die Bezugsdauer beträgt entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft drei bis fünf Monate. Ist der Anspruch auf die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ausgeschöpft, sind neuerlich 12 Monats-Vollbeiträge zu leisten, um wieder einen Anspruch zu haben.
WIE UND WO ERHALTE ICH DIE ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG?
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in jedem Sekretariat der PRO-GE
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mit der Mitgliedscard
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mit dem Leistungsbescheid des Arbeitsmarktservice
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mit dem Kontoauszug oder Postabschnitt der Arbeitslosenversicherungs-Überweisung bzw. mit der Bestätigung des Arbeitsmarktservice für die Gewerkschaft
- für volle Bezugsmonate
WEIHNACHTSUNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITSLOSE
Eine Weihnachtsunterstützung erhalten Gewerkschaftsmitglieder, wenn sie die Voraussetzungen für die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung erfüllen und im Dezember arbeitslos sind. Die Einreichung muss spätestens bis Ende des nachfolgenden Jänner in einem Sekretariat der PRO-GE erfolgen.