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KV-Abschluss Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Salzburg

Drei Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn 1.666 Euro

Bei Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg konnte konnte die PRO-GE am 11. Jänner 2022 nachfolgenden Abschluss erzielen.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 3,0 Prozent
  • Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2022 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
  • Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen

Neuer Mindestlohn: 1.666 Euro
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate

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