KV-Abschluss Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Salzburg
Drei Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn 1.666 Euro
Bei Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg konnte konnte die PRO-GE am 11. Jänner 2022 nachfolgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 3,0 Prozent
- Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2022 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
- Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Neuer Mindestlohn: 1.666 Euro
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate