KV-Abschluss Glasbe- & -verarbeitende Industrie
1,4 Prozent mehr Lohn, 24. und 31. Dezember künftig arbeitsfrei
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2020 für die Beschäftigten der österreichischen Glasbe- und verarbeitenden Industriekonnten am 16. Juni erfolgreich abgeschlossen werden. Sowohl die kollektivvertraglichen Mindestlöhne als auch die Ist-Löhne werden rückwirkend mit 1. Juni um 1,4 Prozent angehoben. Weiters sind der 24. und 31. Dezember künftig unter Entgeltfortzahlung arbeitsfrei.
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
- Erhöhung der Mindestlöhne um 1,4 %
- Neuer Mindestmonatslohn: € 1.619,72
- Erhöhung der IST-Löhne um 1,4 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,4 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,4 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,4 %
- Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 1,4 %
Rahmenrechtliche Änderungen:
- 24. Dezember sowie 31. Dezember sind unter Entgeltfortzahlung ab sofort arbeitsfrei.
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Beibehaltung der Kündigungsfristen als Saisonbranche bis 31.5.2022.
Die glasbe- und -verarbeitende Industrie wird aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit dem Glasgewerbe und der Baubranche als Saisonbranche definiert.
Geltungstermin: 1. Juni 2020
Laufzeit: 12 Monate