KV-Abschluss ZuckerbäckerInnen Wien
Löhne werden im Durchschnitt um 2,35 Prozent erhöht
Bei der Lohnverhandlung für die ZuckerbäckerInnen (Konditoren) Wien konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:
Aufgrund der Kurzarbeit in den meisten Wiener Betrieben ist der Geltungstermin 1. September 2020.
- Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um 2,35 Prozent
- Neuer Mindestlohn für ZuckerbäckerInnen in der Lohnkategorie 1: 2.000 Euro
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen Ø 1,7 Prozent
- Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel
- Umsetzung 1.500 Euro Mindestlohn bis April 2021
Neuer Mindestlohn: € 1.424,-
Geltungsbeginn: 1. September 2020
Laufzeit: 7 Monate
Neuer Lohnvertag 2021 mit 1. April 2021
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