Gutsbetriebe Steiermark: Höhere Löhne ab 1. Jänner
1.500 Euro Mindestlohn erreicht
Bei der am 17.12.2020 stattgefundenen Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen der Land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe, Gutsbetriebe und nicht bäuerlichen Betriebe Steiermark konnte nachstehender Abschluss erreicht werden:
Das Ergebnis im Detail:
- Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um 1,5 % erhöht,
- Die Monatslöhne werden in der Kategorie 4 um 4,6 % erhöht,
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,5 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 1,5 %
- Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 1,5 %
- Erreichen des Mindestlohn von 1.500 Euro
- Der neue Mindestlohn beträgt 1.500 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate
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