Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Salzburg: 1,5 Prozent mehr Lohn
Neuer Mindestlohn: 1.616,90 Euro
Bei der am 21. Jänner 2021 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 1,50 Prozent
- Übernahme der Regelungen der Sozialpartnervereinbarung bezüglich Corona Tests und Maske in den Kollektivvertrag
- Übernahme der Regelung zum Zusatzurlaub für Begünstigte Behinderte gemäß Salzburger Landarbeitsordnung in den Kollektivvertrag
- Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2021 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
- Absichtserklärung zu Verhandlungen betreffend Arbeitszeit in der Almwirtschaft im Sommer 2021
- Neuer Mindestlohn: 1.616,90 Euro
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2021
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