Gewerbliche Forstunternehmen: Löhne werden um 1,45 Prozent erhöht
Neue Mindestlohn beträgt 1.598,97 Euro
Bei der Lohnverhandlung am 24. März 2021 konnte für die ArbeitnehmerInnen in den gewerblichen Forstunternehmen Österreichs ein positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 1,45 Prozent erhöht.
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 1,45 Prozent.
- Das Lehrlingseinkommen wird ebenfalls um 1,45 Prozent erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 1,45 Prozent erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden ebenfalls um 1,45 Prozent erhöht.
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.598,97
Geltungstermin: 1. März 2021
Laufzeit: 12 Monate
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