Weinbau Wien: Mindestlohn von 1.700 Euro wird noch heuer erreicht
Bei der am 16. Dezember 2021 stattgefundenen Lohnverhandlung für die DienstnehmerInnen in den Weinbaubetrieben Wien (einen erfolgreichen Lohnabschluss gab es bereits mit 1. Jänner 2022) wurde vereinbart, dass Anpassungen aus dem Landarbeitsgesetz vorgenommen werden und der Rahmenkollektivvertrag neu strukturiert wird. Nach mehreren konstruktiven und sehr sachlich geführten Runden, konnte nun ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Lohnerhöhung der Kategorie „Buschenschank Personal“ ab 1.Mai 2022 von 39 % damit verbunden sind, dass Sonn- und Nachtarbeitszuschläge in der Normalarbeitszeit entfallen.
- Zusätzliche Lohnerhöhung der Kategorie „ungelernte Dienstnehmer“ ab 1. Oktober 2022 von 20 Cent in der Stunde, damit wird ein Mindestlohn von € 1.700,-- erreicht.
- Einführung einer Treuegeld Regelung:
- Genaue Definierung des Zeitpunktes der Lohn- und Sonderzahlungen
- Arbeitsspitzen Regelung
- Ermöglichung zur Beschäftigung von Jugendlichen ab 16 Jahren im Buschenschankbetrieb bis 22:00Uhr
- Verlängerung der Verfallsfrist auf ein Jahr
Der neue Mindestlohn beträgt € 1.664,64
Geltungsbeginn: 1. Mai 2022
Die nächste Lohntabellenanpassung erfolgt mit 1. Jänner 2023