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Textilindustrie: KV-Löhne steigen um 4,5 Prozent

24. Dezember ist künftig bezahlt arbeitsfrei

Erster Abschluss der industriellen Frühjahrslohnrunde 2022

In der dritten Verhandlungsrunde für die rund 7.200 Beschäftigten der Textiliindustrie erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA am 7. April den ersten Abschluss der diesjährigen Frühjahrslohnrunde. Mit 4,5 Prozent bei den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen und 4,2 Prozent bei den Ist-Löhnen wurde eine spürbare Erhöhung der Einkommen gegenüber der Teuerungsrate von 3,5 Prozent im Durchschnitt der letzten zwölf Monate erreicht. Im Rahmenrecht wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaften umgesetzt und der 24. Dezember bei Lohnfortzahlung arbeitsfrei. Der neue Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. April in Kraft.

Der Abschluss im Überblick:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,5 Prozent
  • Erhöhung der IST-Löhne um 4,2 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,5 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Reisekosten- und Trennungsentschädigung, sowie der Messegelder um 3,5 Prozent

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • 24. Dezember ist künftig bezahlt arbeitsfrei
  • Redaktionelle Änderungen bezüglich Lesbarkeit im Kollektivvertrag zu Kündigungsfristen/-termine, Feiertagsbestimmungen im Hinblick auf Karfreitag, Änderung des Begriffs Lehrlingsentschädigung auf Lehrlingseinkommen im RKV und Ermöglichung der Ausdehnung der Normalarbeitszeit zur Erreichung der 4-Tage-Woche

Geltungstermin: 1. April 2022
Laufzeit: 12 Monat

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